Inhalt
Kategorie:
Suchbegriff:
Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Reisegewerbe
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren zum Verkauf anbietet oder ankauft oder Bestellungen entgegennimmt, Leistungen anbietet oder Arbeitsaufträge entgegennimmt oder
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.



[+ Weitere Informationen

[+ Notwendige Unterlagen

[+ Gebühren

[+ Rechtsgrundlagen
Verfügbare Formulare
Antrag Erteilung Verlängerung Reisegewerbekarte
[Externer Link]
Antrag Erteilung Verlängerung Reisegewerbekarte
[Externer Link]
 
nach oben zurück