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Integrationshilfe für die Schule beantragen, Informationen erhalten
Zuständigkeit
Menschen mit Behinderung
Amtshausstra­ße 3
32051 Herford
 
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Brocks
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
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Fliege
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
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Golücke
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
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Herbst
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
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Schulte-Zurhausen
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
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Wenzel
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
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32051 Herford
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Wörmann
Soziale Leistungen - Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe
Amtshausstraße 3
32051 Herford
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05221/13-1902
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Integration für die Schulzeit beantragen, Informationen erhalten

Beschreibung

Integrationshelferinnen und Integrationshelfer werden tätig, wenn eine unbegleitete Teilnahme am Unterricht in der Regel- oder Förderschule nicht möglich ist.

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Begleiten auf dem Schulgelände,
  • Reduzieren von Gefahrensituationen,
  • Herrichten des Schultisches,
  • Unterstützen bei der Selbstversorgung oder
  • Begleiten auf Ausflügen und Klassenfahrten.

Kosten/Gebühren

Der Kreis Herford finanziert die Integrationshilfe in der Schule.




Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Wer ist zuständig?
Nach der Einschulung
ist die vorhandene oder drohende Behinderung entscheidend: Bitte berücksichtigen Sie das besondere Angebot der Eingliederungshilfe für ausschließlich seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.


Verfügbare Formulare
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 236 kB]
 
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