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Fahrzeug abmelden

Beschreibung

Sie möchten ein Fahrzeug vorübergehend abmelden? Das können Sie entweder beim Straßenverkehrsamt, im Servicebüro des Kreises Herford oder online machen. Möchten Sie ein Fahrzeug dauerhaft abmelden, können Sie dies online tun oder sich direkt ans Straßenverkehrsamt wenden.

Hinweis
Fahrzeuge, bei denen ein Teil der Fahrzeugpapiere oder ein beziehungsweise beide Kennzeichen abhanden gekommen sind, können weiterhin nur im Straßenverkehrsamt abgemeldet werden.

Sie können Ihr Fahrzeug online abmelden, wenn es nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde. Zusätzlich benötigen Sie einen neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion.

Unterlagen/Nachweise

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder

Rechtsgrundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kosten/Gebühren

7,80 Euro bis 10,40 Euro




Bürgerservice-Portal
Verfügbare Formulare
Information zum Schutz Ihrer Daten
[PDF-Dokument : 218 kB]
Information für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer - deutsch
[PDF-Dokument : 125 kB]
Information for Ukrainian motorists
[PDF-Dokument : 115 kB]
Інформація для українських водіїв
[PDF-Dokument : 202 kB]
 
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