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Streckenführerschein: Ausnahme vom Mindestalter beantragen
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Fahrerlaubnisse
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Streckenführerschein: Ausnahme vom Mindestalter beantragen

Beschreibung

Sie benötigen aus beruflichen oder schulischen Gründen die Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug zu führen, auch wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind? Dann beantragen Sie bei uns in der Führerscheinstelle einen sogenannten Streckenführerschein.

Voraussetzungen

Ausnahmen vom Mindestalter entscheiden wir je nach Einzelfall.

Eine Fahrerlaubnis bekommt man in der Regel erst ab dem 18. Lebensjahr. Bevor die Führerscheinstelle eine Ausnahme bewilligt, stellen Sie bitte einen Antrag und legen Sie nach Aufforderung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor. Dieses Gutachten beauftragen Sie bitte bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung auf eigene Kosten. Erst nach einer positiven Begutachtung können wir Ihnen eine Ausnahme vom Mindestalter erteilen. Eine Übersicht der verschiedenen Mindestalter finden Sie unter den Downloads.

Unterlagen/Nachweise

  • schriftlicher begründeter Antrag
  • nach Aufforderung medizinisch-psychologisches Gutachten

    Rechtsgrundlagen

    • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Kosten/Gebühren

    Eine Übersicht sämtlicher Gebühren finden Sie unter den Downloads. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Downloads



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