Grundwasser, Erdwärme und Recyclingbaustoffe nutzen
Beschreibung
Grundwasser ist eine wertvolle Ressource, die einem besonderen Schutz unterliegt. Das Wasserrecht verlangt daher, das Grundwasser so zu bewirtschaften, dass nachteilige Veränderungen seines mengenmäßigen und chemischen Zustandes vermieden werden. Es darf nicht mehr Grundwasser entnommen werden, als sich auf natürliche Weise neu bildet. Dabei hat die öffentliche Trinkwasserversorgung Vorrang vor anderen Nutzungen. Wenn Sie Grundwasser fördern möchten, brauchen Sie dafür in der Regel einer wasserrechtliche Erlaubnis und zwar unabhängig vom Nutzungszweck.
Erdwärme ist die im zugänglichen Teil der Erdkruste gespeicherte Wärme (thermische Energie). Sie umfasst die in der Erde gespeicherte Energie, soweit sie entzogen und genutzt werden kann, und zählt zu den regenerativen Energien. Wenn Sie Erdwärme nutzen möchten, benötigen Sie dafür grundsätzlich eine Erlaubnis.
Recycling-Baustoffe (Bau- und Abbruchabfälle) haben den größten Anteil an den anfallenden mineralischen Abfällen. Nach dem Aufbereiten werden sie als Recycling-Baustoffe überwiegend im Straßen- und Erdbau eingesetzt. Das Verwenden von Recycling-Baustoffen ist grundsätzlich erlaubnispflichtig.
Unterlagen/Nachweise
Für eine Grundwassernutzung:
Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000 bis 1:25.000
Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit folgenden Angaben:
Überblick über die örtliche Situation
genaue Lage der vorgesehenen Anlagen
Bezeichnung der für die Grundwasserentnahme und die vorgesehenen Anlagen beanspruchten Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster
Einzeichnung der auf dem zu beanspruchenden Grundstück und den Nachbargrundstücken, die ebenfalls nach dem Liegenschaftskataster zu bezeichnen sind, vorhandenen Gebäude, Brunnen, Dungstätten, Entwässerungsanlagen und Einleitungsstellen in ein Gewässer (einschließlich Grundwasser)
Nordpfeil
eventuell die Grenzen eines festgelegten Überschwemmungsgebietes, einer Wasserschutzzone und eines Quellenschutzgebietes
Katasterplan im Maßstab 1:1.000
Bohrprofil mit Schichtenverzeichnis (nur bei erstmaliger Inbetriebnahme)
Bauzeichnung der Förderungsanlage
eventuell Aufbereitungsanlage und weitere mit der Grundwasserentnahme verbundener Anlagen im Maßstab 1 :100
Erläuterungsbericht, der neben den Grundzügen des Verfahrens der Grundwasserförderung alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zur Beurteilung des Antrages wichtigen Umstände enthält
Für eine Erdwärmenutzung:
Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000 bis 1:25.000
Lageplan im Maßstab 1:500 mit Kennzeichnung des Standortes der Wärmepumpenanlage sowie der Bohrstellen
Katasterplan (amtliche Flurkarte beziehungsweise Abzeichnung der Flurkarte im Maßstab 1: 1 000)
Erläuterungsbericht
Für Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmesonden:
Angaben zur Länge beziehungsweise Tiefe der Erdwärmesonden mit Bezug auf Grundwasserstockwerke und erforderliche Wärmeleistung
Angaben zum Bohrverfahren und zur Verfüllung beziehungsweise Abdichtung des Ringraumes
Für Wärmepumpenanlagen mit Erdwärmekollektoren
Angaben zur Länge der Erdwärmekollektoren und Flächengröße mit Bezug auf erforderliche Wärmeleistung
Datensicherheitsblatt des verwendeten Wärmeträgermittels