N.N. Umweltschutz Wasser-/Abfallwirtschaft und Immissionsschutz Stellungnahmen in baurechtlichen Verfahren Amtshausstraße 2 32051 Herford
Telefon
:
05221/13-2221
Telefax
:
05221/13-172221
Raum
:
2.21
Beschreibung
Der Schutz der Nachtruhe dient dem Gesundheitsschutz. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sind daher Tätigkeiten verboten, welche die Nachtruhe stören. Allerdings können von diesem Verbot Ausnahmen zugelassen werden. Dies gilt bei Arbeiten, die
von öffentlichem Interesse sind oder
das besondere Interesse einer Beteiligten oder eines Beteiligten betreffen.
Beispiele dafür sind Arbeiten an den Versorgungssystemen für Gas, Wasser, Strom, Abwasser oder Gleisanlagen und anderen Verkehrseinrichtungen. Auch im gewerblichen und privaten Bereich sind manchmal Bauarbeiten zur Nachtzeit nötig, zum Beispiel im Hoch- und Tiefbau, in der Produktion oder im Handel.
Verfahrensablauf
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und geprüft wurden, wird die Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Genehmigung ist mit Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen verbunden.
Fristen
Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Der Antrag sollte mindestens 8 Tage vor Beginn der Nachtarbeit bei der Behörde vorliegen. Kurzfristige Antragseingänge (bis 2 Tage vorher) können nicht immer rechtzeitig bearbeitet werden.
Hinweis
Wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, müssen Sie die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig über die Art und die Dauer der Arbeiten informieren.
Unterlagen/Nachweise
Stellen Sie Ihren Antrag schriftlich. Ein besonderes Formular ist nicht nötig, aber folgende Angaben sind unbedingt erforderlich:
Standort und Zeitraum der Baustelle
Abstand zur nächsten Wohnbebauung
beschreiben Sie die Arbeiten, auch einzelne Arbeitsabschnitte
benennen Sie die eingesetzten Maschinen (Typ, Anzahl, Fabrikat, Leistung, Schall-Emissionswerte)
Anzahl der Beschäftigten
Name und Telefonnummer der Bauleiterin oder des Bauleiters vor Ort
begründen Sie ausführlich die Notwendigkeit und den Umfang der Nachtarbeit (leicht nachvollziehbar und plausibel darzulegen)