Viele Tier- und Pflanzenarten kämpfen in unserer modernen Agrarlandschaft um ihr Überleben. Der Vertragsnaturschutz unterstützt:
Landwirtschaftliche Flächen sollen so bewirtschaftet werden, dass Lebensgemeinschaften (Biotope) erhalten oder sogar wiederhergestellt werden.
Spezielle Programme sollen helfen, einzelne Arten wie Kiebitz, Hamster, Knoblauchkröte, Watvögel oder Ackerwildkräuter zu schützen.
Wer Streuobstwiesen erhält, Grünlandflächen als Wiese oder Weide nutzt, Acker in Grünland umwandelt oder Hecken pfegt, erhält dafür einen finanziellen Ausgleich.
Über 50 verschiedene Bewirtschaftungspakete sollen den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit geben, auf ihren Flächen aktiv etwas für den Arten- und Biotopschutz zu tun. Damit dies betriebswirtschaftlich vertretbar ist, bekommen sie einen finanziellen Ausgleich dafür.
Das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Herford setzt das Förderinstrument Vertragsnaturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für unsere Region um.
Bis zum 30.06. müssen interessierte Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die erstmals an diesem Programm teilnehmen wollen, über das ELAN-Verfahren beim Kreis Herford einen Grundantrag stellen. Die nebenstehenden Formulare und Informationen dienen der Orientierung. Ob in jedem Fall eine Förderung ausgesprochen werden kann, hängt von der jeweiligen Einzelprüfung ab. Hier ist, insbesondere bei der Ackerextensivierung, der jeweilige Einzelfall zu betrachten und zu klären, ob die naturschutzfachlichen Ziele auf den Antragsflächen erreicht werden können. Für diejenigen, die bereits eine Bewilligung im Vertragsnaturschutz haben, besteht die Möglichkeit eines Folgeantrages, der über das ELAN-Verfahren zusammen mit den übrigen Anträgen gestellt werden kann.
Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung
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