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Vertragsnaturschutz und Kulturlandschaftsprogramm: Grünland ökologisch bewirtschaften
Zuständigkeit
Naturschutz und Regionalplanung
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Diekmann
Umweltschutz - Naturschutz und Regionalplanung
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Schwarzenberg
Umweltschutz - Naturschutz und Regionalplanung
Planverfahren, Vertragsnaturschutz
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Klocke
Umweltschutz - Naturschutz und Regionalplanung
Internationaler Artenschutz, Kulturlandschaftsprogramm, Reitregelung
Amtshausstraße 2
32051 Herford
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Vertragsnaturschutz und Kulturlandschaftsprogramm

Beschreibung

Viele Tier- und Pflanzenarten kämpfen in unserer modernen Agrarlandschaft um ihr Überleben. Der Vertragsnaturschutz unterstützt:

  1. Landwirtschaftliche Flächen sollen so bewirtschaftet werden, dass Lebensgemeinschaften (Biotope) erhalten oder sogar wiederhergestellt werden.
  2. Spezielle Programme sollen helfen, einzelne Arten wie Kiebitz, Hamster, Knoblauchkröte, Watvögel oder Ackerwildkräuter zu schützen.
  3. Wer Streuobstwiesen erhält, Grünlandflächen als Wiese oder Weide nutzt, Acker in Grünland umwandelt oder Hecken pfegt, erhält dafür einen finanziellen Ausgleich.

Über 50 verschiedene Bewirtschaftungspakete sollen den Landwirtinnen und Landwirten die Möglichkeit geben, auf ihren Flächen aktiv etwas für den Arten- und Biotopschutz zu tun. Damit dies betriebswirtschaftlich vertretbar ist, bekommen sie einen finanziellen Ausgleich dafür.

Das Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Herford setzt das Förderinstrument Vertragsnaturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für unsere Region um.

Bis zum 30.06. müssen interessierte Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die erstmals an diesem Programm teilnehmen wollen, über das ELAN-Verfahren beim Kreis Herford einen Grundantrag stellen. Die nebenstehenden Formulare und Informationen dienen der Orientierung. Ob in jedem Fall eine Förderung ausgesprochen werden kann, hängt von der jeweiligen Einzelprüfung ab. Hier ist, insbesondere bei der Ackerextensivierung, der jeweilige Einzelfall zu betrachten und zu klären, ob die naturschutzfachlichen Ziele auf den Antragsflächen erreicht werden können.
Für diejenigen, die bereits eine Bewilligung im Vertragsnaturschutz haben, besteht die Möglichkeit eines Folgeantrages, der über das ELAN-Verfahren zusammen mit den übrigen Anträgen gestellt werden kann.




Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung

Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr 




LANUV Vertragsnaturschutz

Beschreibung

Unterlagen/Nachweise

Rechtsgrundlagen

Kosten/Gebühren

Downloads



Verfügbare Formulare
Kulturlandschaftsprogramm 2023
[PDF-Dokument : 392 kB]
LANUV-Arbeitsblatt_35_web
[PDF-Dokument : 840 kB]
51.._Bewirtschaftungsbedingungen Grünland Mahd 2023
[PDF-Dokument : 216 kB]
51.._Bewirtschaftungsbedingungen Grünland Beweidung 2023
[PDF-Dokument : 19 kB]
5301_5302_Bewirtschaftungsbedingungen Streuobst
[Word-Dokument : 28 kB]
5042_Bewirtschaftungsbedingungen Blühstreifen
[Word-Dokument : 355 kB]
5025_Bewirtschaftungsbedingungen Ernteverzicht
[Word-Dokument : 18 kB]
5041_Bewirtschaftungsbedingungen Pflegebrache
[PDF-Dokument : 91 kB]
5041_Bewirtschaftungsbedingungen Kurzzeitbrache
[PDF-Dokument : 92 kB]
Datenschutzformular Vertragsnaturschutz
[PDF-Dokument : 298 kB]
 
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