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Tiergehege für wildlebende Tiere: Genehmigung beantragen
Zuständigkeit
Naturschutz und Regionalplanung
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Schubert
Umweltschutz - Naturschutz und Regionalplanung
Eingriffe Bünde, Herford, Rödinghausen, Abgrabungen, Naturschutzgebiete, Internationaler Artenschutz
Amtshausstraße 2
32051 Herford
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05221/13-2327
Telefax
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05221/13-2499
E-Mail
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3.27
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Tiergehege

Beschreibung

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen wild lebende Tierarten außerhalb von Wohn- und Geschäftsräumen mindestens sieben Tage im Jahr gehalten werden. Sie sind kein Zoo.

Sie benötigen die Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde und des Veterinäramts des Kreises Herford, wenn Sie ein Tiergehege errichten, erweitern, wesentlich verändern oder betreiben wollen.

Am häufigsten gibt es Tiergehege im Kreis Herford für folgende Tierarten:

  • Damwild,
  • Alpakas,
  • Strauße,
  • Rotwild und
  • Sikahirsche.



Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung

Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr 



Verfügbare Formulare
Datenschutzformular Tieregehege
[PDF-Dokument : 299 kB]
 
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