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Einheimische Tiere und Pflanzen - Fang, Sammlung, Haltung, Transport oder Verkauf beantragen
Zuständigkeit
Naturschutz und Regionalplanung
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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Bohrer
Umweltschutz - Naturschutz und Regionalplanung
Naturschutzgebiete, Biotop- und nationaler Artenschutz
Amtshausstraße 2
32051 Herford
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Einheimische Tiere und Pflanzen - Fang

Beschreibung

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere und ihre Entwicklungsstadien zu fangen oder Pflanzen der Natur zu entnehmen. Wenn dies beabsichtigt wird, muss bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese wird nur in wenigen, gut begründeten Fällen ausgegeben. Ebenso muss für die Haltung, den Transport oder den Verkauf eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.




Servicezeiten: Naturschutz und Regionalplanung

Naturschutz und Regionalplanung
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:30 Uhr 



Verfügbare Formulare
Datenschutzformular Tiere Pflanzen
[PDF-Dokument : 299 kB]
 
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