Wohnungsunternehmen und Privatinvestierende können zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) im Rahmen der öffentlichen Mietwohnungsbauförderung für den Bau von Mietwohnungen und auch Mieteinfamilienhäusern erhalten. Gefördert werden hierbei sowohl Neubauten als auch Nutzungsänderungen und Erweiterungen im Gebäudebestand. Auch ein Mix mit frei finanzierten Wohnungen kann unter bestimmten Umständen möglich sein. Im Neubau gelten die üblichen aktuellen baulichen Qualitätsstandards, auch das Prinzip der Nachhaltigkeit sowie die Vorschriften zur Barrierefreiheit.
Die Förderung verfolgt das Ziel, preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen für:
Haushalte mit geringem Einkommen und Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS),
für ältere Menschen und
für Menschen mit Behinderung.
Angestrebt wird dabei eine erhöhte Wohnqualität und ein einheitlicher Wohnungsstandard, der den Wohnbedürfnissen in den unterschiedlichen Lebenssituationen gerecht wird.
Zudem werden auch Gruppenwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gefördert, in denen mehrere Personen selbstbestimmt zur Miete wohnen und ihre Pflege oder Betreuung mithilfe ambulanter Dienste organisieren können.
Neben einem Neubau kann bei der Wohnraumförderung auch die Modernisierung von Wohnraum in Bestandsgebäuden gefördert werden. Der Kreis Herford unterstützt diese Förderung des Landes NRW zusätzlich mit einem eigenen kommunalen Förderprogramm. Aus diesem Wohnraumförderprogramm heraus kann auf Antrag ein Mietzuschuss für den Investor gewährt werden. Die Auszahlung dieses Mietzuschusses durch den Kreis Herford erfolgt dann nach Abschluss und Anzeige der Bezugsfertigkeit des Förderobjektes.
Haben Sie Interesse an einer Förderung für ein Mietobjekt? Bitte klären Sie im Vorfeld bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde den dortigen aktuellen Bedarf und erkundigen Sie sich gegebenenfalls auch, ob das Objekt nachhaltig an den betroffenen Personenkreis vermietet werden kann.