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Aufgabe:
Freiverkäufliche Arzneimittel außerhalb von Apotheken anbieten
Zuständigkeit
Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Amtshausstraße 2
32051 Herford
 
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In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie keine besondere Erlaubnis. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig.

Speziellere Erlaubnisse sind notwendig, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten.

Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anzeigen

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Erlaubnis für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel beantragen

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Servicezeiten: Gesundheitsschutz und zentrale Dienste

Gesundheitsschutz und zentrale Dienste
Montag bis Donnerstag:
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr 



Verfügbare Formulare
Datenschutzerklärung Informationsweitergabe freiverkäufliche Arzneimittel
[PDF-Dokument : 191 kB]
 
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